Einkommensgrenze bei Familienversicherung

Für die geringfügige Beschäftigung sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Haushaltsbereich gilt: Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatten und Kinder bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von 400 Euro monatlich erhalten.

Für andere Personen, die keine geringfügige Beschäftigung ausüben, darf das Gesamteinkommen in den Jahren 2004 und 2005 höchstens 345 Euro pro Monat betragen.

Zuletzt geändert am 23.01.2008

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