Für die geringfügige Beschäftigung sowohl im gewerblichen
Bereich als auch im Haushaltsbereich gilt: Die beitragsfreie
Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für
Ehegatten und Kinder bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von
400 Euro monatlich erhalten.
Für andere Personen, die
keine geringfügige Beschäftigung ausüben, darf das Gesamteinkommen
in den Jahren 2004 und 2005 höchstens 345 Euro pro Monat
betragen.
Zuletzt geändert am 23.01.2008
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