Der Vermieter kann die Miete nicht einseitig neu festlegen. Er ist
auf die Zustimmung des Mieters angewiesen und hat eine ganz bestimmte
Form des Mieterhöhungsverlangens zu beachten.
Die
Mietererhöhung muss dem Mieter in Textform mitgeteilt werden (E-Mail
reicht, keine eigenhändige Unterschrift notwendig). Es muss allen im
Mietvertrag bezeichneten Vertragspartnern zugehen - auch wenn einer
bereits ausgezogen ist.
Inhaltlich muss:
- die
Person des Erklärenden genannt werden.
- der Abschluss der
Erklärung durch Namensbezeichnung des Erklärenden oder
Faksimile-Unterschrift kenntlich gemacht sein.
- die
Zustimmung zur Anpassung an die Vergleichsmiete verlangt werden.
- die Erhöhung zahlenmäßig genau bezeichnet sein (Prozentangabe
reicht nicht).
- der Vermieter darlegen, dass die Miete die
ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt.
Die
geforderte Erhöhung kann nur auf viererlei Art und Weise begründet
werden:
- Der Mietspiegel bezeichnet eine entsprechend
höhere Miete für eine vergleichbare Wohnung.
- Eine Auskunft
aus der Mieterdatenbank bezeichnet eine entsprechende höhere Miete.
- Ein Gutachten (muss dem Erhöhungsverlangen beiliegen) weist
die Mieterhöhung als gerechtfertigt aus.
- Der Vermieter
führt mindestens drei in Lage, Art und Ausstattung vergleichbare
Wohnungen am Ort an, die genauso viel kosten, wie die gemietete
Wohnung nach der Erhöhung. Hier sind detaillierte Beschreibungen
nötig.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die
ortsübliche Vergleichsmiete, die von den meisten Gemeinden erstellt
wird. Er ist dann qualifiziert, wenn er anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen entspricht und von der Gemeinde oder von
Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter anerkannt worden
ist. Im Gerichtsverfahren hat der qualifizierte Mietspiegel die
Vermutung der Richtigkeit für sich. Er ist damit "echter" Beweis.
Mit der Mietdatenbank steht ein Mittel zur Verfügung, das ein
zutreffendes Bild des Mietmarktes zeichnet, da es große Mengen an
Daten speichert und verarbeitet. Diese Datenbank hat dem üblichen
Mietspiegel voraus, dass sie stets aktualisiert wird. Eine
Mietdatenbank existiert bis jetzt nur für einige Städte.
Zuletzt geändert am 05.01.2006
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