Einstellen von Artikeln

Wichtig für den Verkäufer ist es, den Artikel den er verkaufen will, richtig zu beschreiben. Das ist entscheidend für die Sachmängelhaftung, aber auch für die Fragen, ob die Sache verschickt oder abgeholt werden muss und wer die Versandkosten trägt.

Rechtstipp: Privatpersonen können - anders als Unternehmer - die Sachmängelhaftung bei der Auktion zeitlich begrenzen oder ganz ausschließen (siehe Abschnitt "Mangelhafte Artikel").

Zuletzt geändert am 17.04.2006

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