Wichtig für den Verkäufer ist es, den Artikel den er verkaufen
will, richtig zu beschreiben. Das ist entscheidend für die
Sachmängelhaftung, aber auch für die Fragen, ob die Sache verschickt
oder abgeholt werden muss und wer die Versandkosten trägt.
Rechtstipp: Privatpersonen können - anders als Unternehmer - die
Sachmängelhaftung bei der Auktion zeitlich begrenzen oder ganz
ausschließen (siehe Abschnitt "Mangelhafte Artikel").
Zuletzt geändert am 17.04.2006
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