Was im Einzelnen in den Arbeitsvertrag gehört, hängt vom
Einzelfall ab. Alle Möglichkeiten hier aufzuzählen, würde den
Rahmen sprengen.
Folgende Punkte sind üblich und in den
meisten Fällen anzuraten:
- Position
- Aufgabengebiet
- Vollmachten und Befugnisse
- Ort
der Tätigkeit
- bei befristeten Arbeitsverträgen: Ende des
Arbeitsverhältnisses
- Probezeit als erste Phase des
unbefristeten oder - ungünstig für den Arbeitnehmer - als
befristetes Arbeitsverhältnis
- Arbeitszeit und Pausen sowie
Zulässigkeit und Vergütung von "Überstunden" (bei gehobener
Position nur pauschale Regelung)
- Urlaub
- Geheimhaltungspflicht (auch nachvertraglich)
- Nebentätigkeiten (Bedingungen, Anzeigepflicht)
- Vergütung einschließlich Jahressonderzahlungen
In
den folgenden Abschnitten des Ratgebers werden die häufigsten Punkte
und wichtigsten Probleme angesprochen.
Rechtstipp: Prüfen Sie
in jedem Fall genau jede einzelne Klausel bevor Sie unterschreiben und
bedenken Sie die langfristigen und weitreichenden Folgen. Im Zweifel
sollten Sie anwaltlichen Rat suchen.
Zuletzt geändert am 26.04.2006
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