Einzelne Regelungen

Was im Einzelnen in den Arbeitsvertrag gehört, hängt vom Einzelfall ab. Alle Möglichkeiten hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen.

Folgende Punkte sind üblich und in den meisten Fällen anzuraten:

  • Position
  • Aufgabengebiet
  • Vollmachten und Befugnisse
  • Ort der Tätigkeit
  • bei befristeten Arbeitsverträgen: Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit als erste Phase des unbefristeten oder - ungünstig für den Arbeitnehmer - als befristetes Arbeitsverhältnis
  • Arbeitszeit und Pausen sowie Zulässigkeit und Vergütung von "Überstunden" (bei gehobener Position nur pauschale Regelung)
  • Urlaub
  • Geheimhaltungspflicht (auch nachvertraglich)
  • Nebentätigkeiten (Bedingungen, Anzeigepflicht)
  • Vergütung einschließlich Jahressonderzahlungen

In den folgenden Abschnitten des Ratgebers werden die häufigsten Punkte und wichtigsten Probleme angesprochen.

Rechtstipp: Prüfen Sie in jedem Fall genau jede einzelne Klausel bevor Sie unterschreiben und bedenken Sie die langfristigen und weitreichenden Folgen. Im Zweifel sollten Sie anwaltlichen Rat suchen.

Zuletzt geändert am 26.04.2006

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