Unbefristete Mietverhältnisse enden durch:
- ordentliche Kündigung (fristgemäße Kündigung),
- außerordentliche Kündigung (außerordentliche fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund)
oder - Tod des
Mieters.
Über die einzelnen Voraussetzungen informiert
dieser Ratgeber ausführlich in den weiteren Abschnitten.
Zuletzt geändert am 05.01.2006
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