Ende unbefristeter Verträge

Unbefristete Mietverhältnisse enden durch:

  • ordentliche Kündigung (fristgemäße Kündigung),
  • außerordentliche Kündigung (außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
    oder
  • Tod des Mieters.

Über die einzelnen Voraussetzungen informiert dieser Ratgeber ausführlich in den weiteren Abschnitten.

Zuletzt geändert am 05.01.2006

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