Hat das Insolvenzgericht seine Recherchen abgeschlossen, muss es
über den Insolvenzantrag entscheiden. Das Insolvenzgericht kann
den Antrag
- wegen Fehlens eines Insolvenzgrundes
zurückweisen;
- mangels einer die Kosten des Verfahrens
deckenden Vermögensmasse zurückweisen oder
- das
Insolvenzverfahren eröffnen.
Zuletzt geändert am 01.03.2005
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