Entscheidung über den Insolvenzantrag

Hat das Insolvenzgericht seine Recherchen abgeschlossen, muss es über den Insolvenzantrag entscheiden. Das Insolvenzgericht kann den Antrag

  • wegen Fehlens eines Insolvenzgrundes zurückweisen;
  • mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Vermögensmasse zurückweisen oder
  • das Insolvenzverfahren eröffnen.

Zuletzt geändert am 01.03.2005

Copyright www.valuenet.de