Erfolgesprognose und Absicherung

Bei der Neugründung haben Jungunternehmer den Vorteil, dass sie das Geschäft von Anfang an ganz nach ihren eigenen Vorstellungen planen und ausrichten können. Dafür besteht die Ungewissheit über den künftigen Erfolg, da alle Berechnungen und Einkommenserwartungen nur auf Schätzungen basieren können.

Bei Übernahme oder Beteiligung an einem Geschäft liegen dagegen aussagekräftige Zahlen bereits vor. Aus denen lassen sich zumindest Geschäftsgrundlagen der Gegenwart ablesen. Zudem kann auf einen bestehen Kundenstamm, einen bekannten Firmennamen, eine komplette Betriebs- und Geschäftseinrichtungen sowie einen Mitarbeiterstamm zurückgegriffen werden.

Vor Beginn einer unternehmerischen oder selbstständigen Tätigkeit sollten zahlreiche Kalkulationen durchgeführt werden. Das verschafft einen ersten Überblick über entstehende Kosten sowie mögliche Erträge und damit über die potentiellen Gewinnaussichten. Erst eine solche grobe Planrechnung gibt Auskunft darüber, ob sich die Geschäftsidee wirtschaftlich überhaupt realisieren lässt.

Hierzu zählt insbesondere die Auflistung der betrieblichen Fixkosten (z. B. Miete, Strom, Telefon, Zinsen auf Kreditmittel, Löhne, Bürobedarf, Kraftfahrzeugkosten, Werbekosten; Gewerbesteuer bei Unternehmern sowie Körperschaft- oder Einkommensteuer auf betrieblichen Gewinne). Aber auch die Kalkulation der privaten Fixkosten (z. B. Miete, Telefon, Kleidung, Lebensmittel, Urlaub, private Steuern) muss vorgenommen werden. Denn erst die Gewissheit, dass die Gewinne aus der geplanten neuen Existenz den privaten Bedarf auf Dauer decken können, führt zu einer wirtschaftlich sinnvollen Umsetzung.

Ist jemand unternehmerisch oder freiberuflich tätig, besteht für ihn in der Regel keine Verpflichtung mehr, in die gesetzlichen Sozialversicherungen einzuzahlen. Allerdings können dann auch keine Leistungen mehr in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme bilden Existenzgründerinnen und -gründer einer "Ich-AG", die während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden und Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung haben.

Für die übrigen Existenzgründer ist daher der Abschluss einer privaten Krankenversicherung notwendig. Wer zuvor Arbeitnehmer war, kann jedoch weiterhin die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Dies ist in vielen Fällen günstiger, wenn etwa eine Familie mitversichert werden soll oder der künftige Selbstständige bereits ein fortgeschrittenes Alter aufweist. Zu bedenken ist der Einbahnstraßeneffekt. Fällt die Wahl auf eine private Krankenversicherung, ist die Rückkehr zur gesetzlichen nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Meist ist es ratsam, sich für eine Kombination aus beiden Angeboten zu entscheiden. Basis ist die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen und eine zusätzliche Absicherung über private Anbieter.

Darüber hinaus ist die Altersvorsorge unverzichtbar. Eine Reihe von Selbstständigen bleiben gesetzlich rentenversichert, etwa Lehrer, Künstler, aber auch Handwerker. Als Ergänzung oder ausschließliche Absicherung kommt die private Vorsorge in Betracht - etwa in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung und ähnlichen Sparformen oder freiwillig über die gesetzliche Rentenversicherung. Ratsam ist auch der Abschluss von Versicherungen, die im Krankheitsfall den Fortbestand des Unternehmens absichern.

Weitere Absicherungen:

  • Pflegeversicherung (wird meist in Kombination mit der Krankenversicherung abgeschlossen)
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gegen betriebliche Schadensfälle
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Sachversicherungen gegen Feuer, Einbruch, Betriebsunterbrechung
  • Delkredereversicherungen als Warenkredit im Inland sowie Ausfuhrkredit im Ausland (zur Absicherung vor Forderungsausfällen)
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Elektronik- oder Computerversicherungen, die finanzielle Risiken durch den Ausfall von EDV-Anlagen, Missbrauch, Viren sowie den Verlust von gespeicherten Daten oder Programmen abdecken

Es bietet sich auch an, Informationen über Existenzgründerdarlehen und andere z. B. staatliche Förderungen einzuholen, um die erste Zeit des Unternehmerdaseins finanziell abzusichern. In einigen Bundesländern haben die Finanzämter spezielle Ansprechpartner für Existenzgründer geschaffen. Diese Informationsquelle sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen. Günstiger (kostenlos!) kommen Sie an keine Informationen aus erster Hand.

Hinweis: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein neues Online-Informationssystem für Existenzgründer geschaffen. In der internetbasierten "startothek.de" können Gründer bundesweit Rechtsvorschriften, zuständige Anlaufstellen und die jeweils einzureichenden Unterlagen ermitteln. Nach Eingabe der Eckdaten für ein Gründungsvorhaben - beispielsweise Standort, Branche, Rechtsform - werden die gründungsrelevanten Vorschriften, die zuständigen Anlaufstellen und die jeweils einzureichenden Unterlagen individuell ermittelt und zu einem Beratungsergebnis zusammenfasst. Neben den gewerbe- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen werden auch das Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsschutzrecht sowie das Bau- und Umweltrecht in der "startothek" berücksichtigt. Die Inhalte der "startothek" werden laufend aktualisiert.

Zuletzt geändert am 27.11.2006

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