Bei der Neugründung haben Jungunternehmer den Vorteil, dass sie
das Geschäft von Anfang an ganz nach ihren eigenen Vorstellungen
planen und ausrichten können. Dafür besteht die Ungewissheit über
den künftigen Erfolg, da alle Berechnungen und Einkommenserwartungen
nur auf Schätzungen basieren können.
Bei Übernahme oder
Beteiligung an einem Geschäft liegen dagegen aussagekräftige Zahlen
bereits vor. Aus denen lassen sich zumindest Geschäftsgrundlagen der
Gegenwart ablesen. Zudem kann auf einen bestehen Kundenstamm, einen
bekannten Firmennamen, eine komplette Betriebs- und
Geschäftseinrichtungen sowie einen Mitarbeiterstamm zurückgegriffen
werden.
Vor Beginn einer unternehmerischen oder
selbstständigen Tätigkeit sollten zahlreiche Kalkulationen
durchgeführt werden. Das verschafft einen ersten Überblick über
entstehende Kosten sowie mögliche Erträge und damit über die
potentiellen Gewinnaussichten. Erst eine solche grobe Planrechnung
gibt Auskunft darüber, ob sich die Geschäftsidee wirtschaftlich
überhaupt realisieren lässt.
Hierzu zählt insbesondere die
Auflistung der betrieblichen Fixkosten (z. B. Miete, Strom,
Telefon, Zinsen auf Kreditmittel, Löhne, Bürobedarf,
Kraftfahrzeugkosten, Werbekosten; Gewerbesteuer bei Unternehmern sowie
Körperschaft- oder Einkommensteuer auf betrieblichen Gewinne). Aber
auch die Kalkulation der privaten Fixkosten (z. B. Miete,
Telefon, Kleidung, Lebensmittel, Urlaub, private Steuern) muss
vorgenommen werden. Denn erst die Gewissheit, dass die Gewinne aus der
geplanten neuen Existenz den privaten Bedarf auf Dauer decken können,
führt zu einer wirtschaftlich sinnvollen Umsetzung.
Ist
jemand unternehmerisch oder freiberuflich tätig, besteht für ihn in
der Regel keine Verpflichtung mehr, in die gesetzlichen
Sozialversicherungen einzuzahlen. Allerdings können dann auch keine
Leistungen mehr in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme bilden
Existenzgründerinnen und -gründer einer "Ich-AG", die während des
Bezugs des Existenzgründungszuschusses in den Schutz der gesetzlichen
Rentenversicherung einbezogen werden und Zugang zur gesetzlichen
Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung haben.
Für die
übrigen Existenzgründer ist daher der Abschluss einer privaten
Krankenversicherung notwendig. Wer zuvor Arbeitnehmer war, kann jedoch
weiterhin die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Dies ist
in vielen Fällen günstiger, wenn etwa eine Familie mitversichert
werden soll oder der künftige Selbstständige bereits ein
fortgeschrittenes Alter aufweist. Zu bedenken ist der
Einbahnstraßeneffekt. Fällt die Wahl auf eine private
Krankenversicherung, ist die Rückkehr zur gesetzlichen nur unter
erschwerten Bedingungen möglich. Meist ist es ratsam, sich für eine
Kombination aus beiden Angeboten zu entscheiden. Basis ist die
freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen und eine
zusätzliche Absicherung über private Anbieter.
Darüber
hinaus ist die Altersvorsorge unverzichtbar. Eine Reihe von
Selbstständigen bleiben gesetzlich rentenversichert, etwa Lehrer,
Künstler, aber auch Handwerker. Als Ergänzung oder ausschließliche
Absicherung kommt die private Vorsorge in Betracht - etwa in Form
einer kapitalbildenden Lebensversicherung und ähnlichen Sparformen
oder freiwillig über die gesetzliche Rentenversicherung. Ratsam ist
auch der Abschluss von Versicherungen, die im Krankheitsfall den
Fortbestand des Unternehmens absichern.
Weitere Absicherungen:
- Pflegeversicherung (wird meist in Kombination mit der
Krankenversicherung abgeschlossen)
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufs- und
Betriebshaftpflichtversicherung gegen betriebliche Schadensfälle
- Produkthaftpflichtversicherung
- Sachversicherungen
gegen Feuer, Einbruch, Betriebsunterbrechung
- Delkredereversicherungen als Warenkredit im Inland sowie
Ausfuhrkredit im Ausland (zur Absicherung vor
Forderungsausfällen)
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Elektronik- oder Computerversicherungen, die finanzielle Risiken
durch den Ausfall von EDV-Anlagen, Missbrauch, Viren sowie den Verlust
von gespeicherten Daten oder Programmen abdecken
Es
bietet sich auch an, Informationen über Existenzgründerdarlehen und
andere z. B. staatliche Förderungen einzuholen, um die erste
Zeit des Unternehmerdaseins finanziell abzusichern. In einigen
Bundesländern haben die Finanzämter spezielle Ansprechpartner für
Existenzgründer geschaffen. Diese Informationsquelle sollten Sie
unbedingt in Anspruch nehmen. Günstiger (kostenlos!) kommen Sie an
keine Informationen aus erster Hand.
Hinweis: Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein neues
Online-Informationssystem für Existenzgründer geschaffen. In der
internetbasierten "startothek.de" können Gründer bundesweit
Rechtsvorschriften, zuständige Anlaufstellen und die jeweils
einzureichenden Unterlagen ermitteln. Nach Eingabe der Eckdaten für
ein Gründungsvorhaben - beispielsweise Standort, Branche, Rechtsform
- werden die gründungsrelevanten Vorschriften, die zuständigen
Anlaufstellen und die jeweils einzureichenden Unterlagen individuell
ermittelt und zu einem Beratungsergebnis zusammenfasst. Neben den
gewerbe- und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen werden auch das
Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsschutzrecht sowie das Bau-
und Umweltrecht in der "startothek" berücksichtigt. Die Inhalte der
"startothek" werden laufend aktualisiert.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
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