Erwerb von Nutzungsrechten

Wer seine Internetseite nicht ausschließlich mit eigenen Inhalten bestreiten will, sollte klären, wer die Rechte an den Fremdinhalten besitzt. Denn wer sich vorher mit dem Rechteinhaber einigt, läuft nicht Gefahr, die liebevoll kreierte eigene Seite wieder aufgeben zu müssen oder sich sogar schadensersatzpflichtig zu machen.

Um den Rechteinhaber zu ermitteln gibt es vor allem zwei Möglichkeiten:

  • Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Internetseite, aus der man Inhalte übernehmen möchte
  • Recherche bei Verwertungsgesellschaften, ob der Rechteinhaber dort erfasst ist

Zu den Verwertungsgesellschaften zählen:

  • Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
    http://www.gema.de
  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
    (nimmt die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten wahr)
    http://www.gvl.de
  • Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
    (nimmt Rechte der Autoren von Sprachwerken aller Art und Verlagen wahr)
    http://www.vgwort.de
  • Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
    (zuständig für die Rechte der bildenden Künstler, wie Fotografen, Designer, Grafiker, Karikaturisten
    http://www.bildkunst.de

Die Verwertungsgesellschaften haben eine so genannte Clearing-Stelle ins Leben gerufen, die diese Recherche gegen Bezahlung übernimmt: Clearing-Stelle Multimedia für Verwertungsgesellschaften von Urheber- und Leistungsschutzrechten GmbH (CMMV), online zu finden unter http://www.cmmv.de

Zuletzt geändert am 24.04.2006

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