Wer seine Internetseite nicht ausschließlich mit eigenen Inhalten
bestreiten will, sollte klären, wer die Rechte an den Fremdinhalten
besitzt. Denn wer sich vorher mit dem Rechteinhaber einigt, läuft
nicht Gefahr, die liebevoll kreierte eigene Seite wieder aufgeben zu
müssen oder sich sogar schadensersatzpflichtig zu machen.
Um
den Rechteinhaber zu ermitteln gibt es vor allem zwei Möglichkeiten:
- Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Internetseite, aus
der man Inhalte übernehmen möchte
- Recherche bei
Verwertungsgesellschaften, ob der Rechteinhaber dort erfasst ist
Zu den Verwertungsgesellschaften zählen:
- Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA)
http://www.gema.de
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
(nimmt die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler,
Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten wahr)
http://www.gvl.de - Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
(nimmt Rechte der Autoren von Sprachwerken aller Art und Verlagen
wahr)
http://www.vgwort.de - Verwertungsgesellschaft
Bild-Kunst
(zuständig für die Rechte der bildenden Künstler,
wie Fotografen, Designer, Grafiker, Karikaturisten
http://www.bildkunst.de
Die Verwertungsgesellschaften
haben eine so genannte Clearing-Stelle ins Leben gerufen, die diese
Recherche gegen Bezahlung übernimmt: Clearing-Stelle Multimedia für
Verwertungsgesellschaften von Urheber- und Leistungsschutzrechten GmbH
(CMMV), online zu finden unter http://www.cmmv.de
Zuletzt geändert am 24.04.2006
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