In den verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU)
variieren die Preise für Neuwagen des gleichen Typs oft sehr stark.
Aufgrund unterschiedlicher Steuersätze der Länder sehen sich die
Autohersteller teilweise gezwungen, den Nettopreis des Wagens
erheblich niedriger anzusetzen, um den angestrebten Absatz zu
erzielen.
Wer als Deutscher einen Neuwagen im Ausland erwirbt
und ihn nach Deutschland einführt, muss im Ausland keine
Verbrauchssteuern zahlen, sondern nur die auch beim Kauf in
Deutschland anfallenden Steuern (Mehrwertsteuer) in Deutschland
entrichten (innerhalb von 10 Tagen nach Kaufdatum!). Dabei können
sich Preisvorteile von bis zu 30 Prozent ergeben.
Wegen
des geltenden EU-Rechts darf jeder EU-Bürger in jedem EU-Land einen
Wagen erwerben und ihn mit nach Hause nehmen. Ein Autohändler darf
weder einen Verkauf an Ausländer verweigern, noch dürfen die
Hersteller den Verkäufern entsprechende Absatzverbote erteilen. Seit
1. Oktober 2005 dürfen sich auch deutsche Autohändler im Ausland
niederlassen und Neuwagen verkaufen.
Wer mit dem Gedanken
spielt, im Ausland auf "Schnäppchenjagd " zu gehen, sollte aber genau
eventuelle Ausstattungsunterschiede der Fahrzeuge prüfen. Beim Kauf
sollten Wert auf einen vollständigen Kaufvertrag gelegt werden, der
die Neuwageneigenschaft festhält. Der Käufer sollte nichts
unterschreiben, was er nicht verstanden hat.
Rechtstipp: Seien
Sie sich trotz des Preisvorteils der zusätzlichen Risiken
bewusst, die ein Erwerb im Ausland mit sich bringt.
Sachmängelansprüche müssen - anders als Herstellergarantien -
grundsätzlich beim Verkäufer im Ausland geltend gemacht werden. Der
Umfang richtet sich nach ausländischem Recht, wobei dieses aufgrund
EU-weiter Vorgaben weitgehend dem deutschen Recht entsprechen sollte.
Aber allein aus der Entfernung und den Sprachbarrieren können sich
bei der Rechtdurchsetzung größere Hürden und höhere Kosten
ergeben.
Besteht eine Herstellergarantie sind jedoch alle
Vertragshändler im gesamten europäischen Raum verpflichtet, die
Garantieleistungen zu erbringen, egal wo der Wagen ursprünglich
gekauft wurde. Wichtige Voraussetzung: Übergabedatum, Händlerstempel
und Unterschrift des ausliefernden Vertragshändlers müssen im
Serviceheft enthalten sein. Ohne diesen Nachweis können
Garantiearbeiten leicht abgelehnt werden.
Neben der
Möglichkeit des eigenen Kaufs im Ausland besteht auch die
Möglichkeit, bei Re-Importeuren in Deutschland Wagen aus dem Ausland
zu erwerben. Dabei sollte besonders geprüft werden, ob eventuelle
Garantien im gleichen Umfang wie bei Vertragshändlern in Deutschland
bestehen. Auf eine Kulanz bei Reparaturen wird der Käufer
ausländischer Wagen dagegen in der Regel verzichten müssen, da den
Herstellern und den Vertragshändlern in Deutschland die
Auslandskäufe ein Dorn im Auge sind.
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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