EU-Import

In den verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) variieren die Preise für Neuwagen des gleichen Typs oft sehr stark. Aufgrund unterschiedlicher Steuersätze der Länder sehen sich die Autohersteller teilweise gezwungen, den Nettopreis des Wagens erheblich niedriger anzusetzen, um den angestrebten Absatz zu erzielen.

Wer als Deutscher einen Neuwagen im Ausland erwirbt und ihn nach Deutschland einführt, muss im Ausland keine Verbrauchssteuern zahlen, sondern nur die auch beim Kauf in Deutschland anfallenden Steuern (Mehrwertsteuer) in Deutschland entrichten (innerhalb von 10 Tagen nach Kaufdatum!). Dabei können sich Preisvorteile von bis zu 30 Prozent ergeben.

Wegen des geltenden EU-Rechts darf jeder EU-Bürger in jedem EU-Land einen Wagen erwerben und ihn mit nach Hause nehmen. Ein Autohändler darf weder einen Verkauf an Ausländer verweigern, noch dürfen die Hersteller den Verkäufern entsprechende Absatzverbote erteilen. Seit 1. Oktober 2005 dürfen sich auch deutsche Autohändler im Ausland niederlassen und Neuwagen verkaufen.

Wer mit dem Gedanken spielt, im Ausland auf "Schnäppchenjagd " zu gehen, sollte aber genau eventuelle Ausstattungsunterschiede der Fahrzeuge prüfen. Beim Kauf sollten Wert auf einen vollständigen Kaufvertrag gelegt werden, der die Neuwageneigenschaft festhält. Der Käufer sollte nichts unterschreiben, was er nicht verstanden hat.

Rechtstipp: Seien Sie sich trotz des Preisvorteils der zusätzlichen Risiken bewusst, die ein Erwerb im Ausland mit sich bringt. Sachmängelansprüche müssen - anders als Herstellergarantien - grundsätzlich beim Verkäufer im Ausland geltend gemacht werden. Der Umfang richtet sich nach ausländischem Recht, wobei dieses aufgrund EU-weiter Vorgaben weitgehend dem deutschen Recht entsprechen sollte. Aber allein aus der Entfernung und den Sprachbarrieren können sich bei der Rechtdurchsetzung größere Hürden und höhere Kosten ergeben.

Besteht eine Herstellergarantie sind jedoch alle Vertragshändler im gesamten europäischen Raum verpflichtet, die Garantieleistungen zu erbringen, egal wo der Wagen ursprünglich gekauft wurde. Wichtige Voraussetzung: Übergabedatum, Händlerstempel und Unterschrift des ausliefernden Vertragshändlers müssen im Serviceheft enthalten sein. Ohne diesen Nachweis können Garantiearbeiten leicht abgelehnt werden.

Neben der Möglichkeit des eigenen Kaufs im Ausland besteht auch die Möglichkeit, bei Re-Importeuren in Deutschland Wagen aus dem Ausland zu erwerben. Dabei sollte besonders geprüft werden, ob eventuelle Garantien im gleichen Umfang wie bei Vertragshändlern in Deutschland bestehen. Auf eine Kulanz bei Reparaturen wird der Käufer ausländischer Wagen dagegen in der Regel verzichten müssen, da den Herstellern und den Vertragshändlern in Deutschland die Auslandskäufe ein Dorn im Auge sind.

Zuletzt geändert am 06.01.2006

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