Existenzgründungszuschuss

Der Existenzgründungszuschuss ist ein monatlicher pauschaler Zuschuss, der vorrangig der sozialen Sicherung dient. Er konnte bis Ende Juni 2006 beantragt werden und wird längstens drei Jahre lang gewährt (§ 421 Buchstabe l SGB III). Da die Förderung bis zu drei Jahre lang bezogen werden kann, endet die letzten Förderung am 30. Juni 2009.

Der Zuschuss beträgt:

  • im ersten Jahr 600 Euro monatlich.
  • im zweiten Jahr 360 Euro monatlich.
  • im dritten Jahr 240 Euro monatlich.

Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, diese steuerfreien Einnahmen werden nicht zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Er wird für jeweils für ein Jahr bewilligt und dann verlängert, wenn man die Fördervoraussetzungen nachweisen kann. Falls eine Sperr- oder eine Säumniszeit vorlagt verkürzte sich die Dauer der Förderung dementsprechend, wobei jedoch die bereits verstrichene Sperr- oder Säumniszeit berücksichtigt wird.

Neue Existenzgründer können den Existenzgründungszuschuss nicht mehr begehren.Stattdessen steht Ihnen unter Umständen der neue Gründungszuschusses zu (siehe nachfolgender Abschnitt).

Zuletzt geändert am 04.12.2006

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