Der Existenzgründungszuschuss ist ein monatlicher pauschaler
Zuschuss, der vorrangig der sozialen Sicherung dient. Er konnte bis
Ende Juni 2006 beantragt werden und wird längstens
drei Jahre lang gewährt (§ 421 Buchstabe l
SGB III). Da die Förderung bis zu drei Jahre lang bezogen
werden kann, endet die letzten Förderung am 30. Juni 2009.
Der Zuschuss beträgt:
- im ersten Jahr
600 Euro monatlich.
- im zweiten Jahr 360 Euro
monatlich.
- im dritten Jahr 240 Euro monatlich.
Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem
Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, diese steuerfreien Einnahmen
werden nicht zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Er wird
für jeweils für ein Jahr bewilligt und dann verlängert, wenn
man die Fördervoraussetzungen nachweisen kann. Falls eine Sperr- oder
eine Säumniszeit vorlagt verkürzte sich die Dauer der Förderung
dementsprechend, wobei jedoch die bereits verstrichene Sperr- oder
Säumniszeit berücksichtigt wird.
Neue Existenzgründer
können den Existenzgründungszuschuss nicht mehr
begehren.Stattdessen steht Ihnen unter Umständen der neue
Gründungszuschusses zu (siehe nachfolgender Abschnitt).
Zuletzt geändert am 04.12.2006
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