Fehlerhafte Belehrung

Im vorherigen Abschnitt wurde festgestellt, dass das Widerrufsrecht erst nach einer ordnungsgemäßen Belehrung zu laufen beginnt. Deshalb stellt sich die Frage, was passiert, wenn keine oder eine fehlerhafte Belehrung erfolgt ist.

§ 355 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt allgemein, dass Widerrufsrechte sechs Monate nach Vertragsschluss erlöschen. Gemäß Satz 3 der Norm gilt das allerdings nicht bei fehlerhafter Bekehrung. In diesem Fall kann der Verbraucher also auch noch später als nach sechs Monaten widerrufen - also auch noch nach vielen Jahren, soweit das Recht nicht entfallen ist (siehe nachfolgender Abschnitt).

Zuletzt geändert am 06.02.2006

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