Finanzierung und Leasing

Besonderheiten ergeben sich, wenn der Kaufpreis nicht sofort beglichen werden soll. Häufig werden Neuwagen auf Kredit erworben und der Kaufpreis in monatlichen Raten abgezahlt. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass dadurch ein möglicher Barzahlungsrabatt "verloren" geht und zumeist zusätzliche Kredit- und Zinskosten anfallen (Bearbeitungsgebühr, Restschuldversicherung).

In den Fällen der Finanzierung wird in der Regel ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, wodurch der Käufer erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises (letzte Rate) Eigentümer wird. Gegenüber Käufern, die ein Fahrzeug nicht zur gewerblichen Nutzung erwerben (Verbrauchern), darf sich der Eigentumsvorbehalt nur auf die gekaufte Sache selbst beziehen. Im Falle der zumindest überwiegenden gewerblichen Verwendung ist es hingegen auch denkbar, dass sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte laufende Geschäftsbeziehung ausdehnt.

Wer das Auto als Privatmann - also nicht zur geschäftlichen Nutzung - erwirbt, genießt zudem besonderen Schutz. Kredit- oder Leasingverträge können innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Durch diesen Widerruf wird auch die Neuwagenbestellung hinfällig, wenn auch der Kredit-/ Leasingvertrag beim Händler abgeschlossen oder durch ihn vermittelt wurde. Die Frist beginnt erst nach Unterzeichnung und Aushändigung einer ausdrücklichen schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.

Rechtstipp: Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Es genügt dabei, wenn Sie das Widerrufsschreiben innerhalb der Zwei-Wochen-Frist absenden. Aus Beweisgründen sollten Sie dies per Einschreiben mit Rückschein tun.

Eine weitere Möglichkeit, an einen Neuwagen zu kommen, ist das Leasing. Leasing ist kein Ratenkauf, es ähnelt mehr einem Mietvertrag. Das Fahrzeug muss nach Ende der vereinbarten Zeit wieder zurückgegeben werden. Steuerliche Vorteile hat das Leasen von Fahrzeugen allenfalls für gewerbliche Nutzer, nicht aber für Privatpersonen.

Rechtstipp: Wegen der vom Leasingnehmer zumeist übernommenen Haftungsrisiken für Zerstörung und Beschädigung des Fahrzeuges ist dringend eine Vollkaskoversicherung anzuraten.

Zuletzt geändert am 06.01.2006

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