Besonderheiten ergeben sich, wenn der Kaufpreis nicht sofort
beglichen werden soll. Häufig werden Neuwagen auf Kredit erworben und
der Kaufpreis in monatlichen Raten abgezahlt. Dabei sollte jedoch
bedacht werden, dass dadurch ein möglicher Barzahlungsrabatt
"verloren" geht und zumeist zusätzliche Kredit- und Zinskosten
anfallen (Bearbeitungsgebühr, Restschuldversicherung).
In den
Fällen der Finanzierung wird in der Regel ein Eigentumsvorbehalt
vereinbart, wodurch der Käufer erst mit der Zahlung des
vollständigen Kaufpreises (letzte Rate) Eigentümer wird. Gegenüber
Käufern, die ein Fahrzeug nicht zur gewerblichen Nutzung erwerben
(Verbrauchern), darf sich der Eigentumsvorbehalt nur auf die gekaufte
Sache selbst beziehen. Im Falle der zumindest überwiegenden
gewerblichen Verwendung ist es hingegen auch denkbar, dass sich der
Eigentumsvorbehalt auf die gesamte laufende Geschäftsbeziehung
ausdehnt.
Wer das Auto als Privatmann - also nicht zur
geschäftlichen Nutzung - erwirbt, genießt zudem besonderen Schutz.
Kredit- oder Leasingverträge können innerhalb von zwei Wochen
widerrufen werden. Durch diesen Widerruf wird auch die
Neuwagenbestellung hinfällig, wenn auch der Kredit-/ Leasingvertrag
beim Händler abgeschlossen oder durch ihn vermittelt wurde. Die Frist
beginnt erst nach Unterzeichnung und Aushändigung einer
ausdrücklichen schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.
Rechtstipp: Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Es genügt
dabei, wenn Sie das Widerrufsschreiben innerhalb der Zwei-Wochen-Frist
absenden. Aus Beweisgründen sollten Sie dies per Einschreiben mit
Rückschein tun.
Eine weitere Möglichkeit, an einen
Neuwagen zu kommen, ist das Leasing. Leasing ist kein Ratenkauf, es
ähnelt mehr einem Mietvertrag. Das Fahrzeug muss nach Ende der
vereinbarten Zeit wieder zurückgegeben werden. Steuerliche Vorteile
hat das Leasen von Fahrzeugen allenfalls für gewerbliche Nutzer,
nicht aber für Privatpersonen.
Rechtstipp: Wegen der vom
Leasingnehmer zumeist übernommenen Haftungsrisiken für Zerstörung
und Beschädigung des Fahrzeuges ist dringend eine
Vollkaskoversicherung anzuraten.
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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