Vor dem Notartermin sollte die Finanzierung des Kaufs zumindest in
groben Zügen mit der Bank geklärt sein - eine entsprechende
Bescheinigung erleichtert dem Notar die Arbeit. Unter Umständen kann
sich der Käufer in diesem Zusammenhang ein Grundpfandrecht eintragen
lassen, schon bevor der Kaufpreis bezahlt wurde. Das kann die
Finanzierung bei der Bank durch bessere Besicherung günstiger machen.
Der Notar muss wissen, welche Belastungen auf der Wohnung oder
dem Haus liegen. Wenn hierzu Unterlagen wie zum Beispiel ein
Hypothekenbrief vorhanden ist, sollten sie dem Notar vorgelegt werden.
Wichtig beim Bauträger: Sollten zur Absicherung von
Gläubigern des Bauträgers Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen
sein, muss sichergestellt sein, dass diese nach Zahlung des
Kaufpreises gelöscht werden. Stattdessen ist aber auch eine
Bankbürgschaft vom Bauträger denkbar.
Klären sollten
Eigentümer und Käufer vor dem Notarbesuch auch die Abwicklung des
Kaufes:
- Wie soll der Kaufpreis bezahlt werden?
- Wer trägt die anfallenden Nebenkosten für Makler, Notar oder
Handwerker?
Entsprechende Unterlagen helfen Probleme
von vornherein zu vermeiden.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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