Besonderheiten ergeben sich, wenn der Kaufpreis nicht sofort
beglichen werden soll. Häufig werden beim Kauf vom Händler Autos auf
Kredit erworben und der Kaufpreis in monatlichen Raten abgezahlt.
Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass dadurch ein möglicher
Barzahlungsrabatt "verloren" geht und zumeist zusätzliche Kredit- und
Zinskosten anfallen (Bearbeitungsgebühr, Restschuldversicherung).
In den Fällen der Finanzierung wird in der Regel ein
Eigentumsvorbehalt vereinbart, wodurch der Käufer erst mit der
Zahlung des vollständigen Kaufpreises (letzte Rate) Eigentümer wird.
Gegenüber Käufern, die ein Fahrzeug nicht zur gewerblichen Nutzung
erwerben (Verbrauchern), darf sich der Eigentumsvorbehalt nur auf die
gekaufte Sache selbst beziehen. Im Falle der zumindest überwiegenden
gewerblichen Verwendung ist es hingegen auch denkbar, dass sich der
Eigentumsvorbehalt auf die gesamte laufende Geschäftsbeziehung
ausdehnt.
Wer das Auto als Privatmann - also nicht zur
geschäftlichen Nutzung - erwirbt, genießt besonderen Schutz:
Kreditverträge können innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Durch diesen Widerruf wird auch der Kaufvertrag hinfällig, wenn auch
der Kreditvertrag beim Händler abgeschlossen oder durch ihn
vermittelt wurde. Die Frist beginnt erst nach Unterzeichnung und
Aushändigung einer ausdrücklichen schriftlichen Belehrung über das
Widerrufsrecht.
Rechtstipp: Der Widerruf muss schriftlich
erfolgen. Es genügt dabei, wenn Sie das Widerrufsschreiben innerhalb
der Zwei-Wochen-Frist absenden. Aus Beweisgründen sollten Sie dies
per Einschreiben mit Rückschein tun.
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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