Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt in groben Zügen die geplante städtebauliche Entwicklung in einer Gemeinde dar. Er wird von der Gemeinde aufgestellt.

Für Bauherren enthält der Plan vor allem allgemeine Informationen über die Bauflächen im Gemeindegebiet. Hier gibt es Informationen darüber, auf welchen Grundstücken der Gemeinde Wohnungen geplant sind, wo Gewerbeflächen und wo vielleicht eine Industrieansiedlung in Frage kommt.

Sind beispielsweise Wohngebiete eingezeichnet, dann handelt es sich um "Bauerwartungsland" - aber erst der Bebauungsplan kann die Fläche verbindlich als Wohngebiet darstellen. Allerdings wird der spätere Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dieses Entwicklungsgebot ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben.

Neben der geplanten baulichen Nutzung finden Bauherren im Flächennutzungsplan auch noch weitere wichtige Informationen über die vorgesehene Bodennutzung im Allgemeinen:

  • Flächen für den Verkehr - Straßen und Schnellstraßen - innerhalb der Gemeinde
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen wie zum Beispiel Kraftwerke
  • Flächen für Grünbereiche, Spiel- und Sportplätze sowie für Friedhöfe
  • Wasserflächen, zum Beispiel für Seen und Flächen für die Wasserwirtschaft, beispielsweise für ein Trinkwasserreservoir oder eine -aufbereitung
  • Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
  • Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft wie zum Beispiel
  • Naturschutzgebiete

Der Flächennutzungsplan bildet damit eine grobe Orientierung für Bauherren: Zum einen wird festgelegt, wo gebaut werden darf und wo nicht. Zum anderen kann der Bauherr aber auch bereits frühzeitig erkennen, wie die Umgebung seines Grundstückes aussehen kann. Detaillierte und verbindliche Angaben können aber nur dem (späteren) Bebauungsplan entnommen werden, der den groben Flächennutzungsplan verfeinert (siehe nachfolgender Abschnitt).

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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