Der Flächennutzungsplan stellt in groben Zügen die geplante
städtebauliche Entwicklung in einer Gemeinde dar. Er wird von der
Gemeinde aufgestellt.
Für Bauherren enthält der Plan vor
allem allgemeine Informationen über die Bauflächen im
Gemeindegebiet. Hier gibt es Informationen darüber, auf welchen
Grundstücken der Gemeinde Wohnungen geplant sind, wo
Gewerbeflächen und wo vielleicht eine Industrieansiedlung in Frage
kommt.
Sind beispielsweise Wohngebiete eingezeichnet, dann
handelt es sich um "Bauerwartungsland" - aber erst der Bebauungsplan
kann die Fläche verbindlich als Wohngebiet darstellen. Allerdings
wird der spätere Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt. Dieses Entwicklungsgebot ist im Baugesetzbuch
vorgeschrieben.
Neben der geplanten baulichen Nutzung finden
Bauherren im Flächennutzungsplan auch noch weitere wichtige
Informationen über die vorgesehene Bodennutzung im Allgemeinen:
- Flächen für den Verkehr - Straßen und Schnellstraßen -
innerhalb der Gemeinde
- Flächen für Ver- und
Entsorgungsanlagen wie zum Beispiel Kraftwerke
- Flächen für
Grünbereiche, Spiel- und Sportplätze sowie für Friedhöfe
- Wasserflächen, zum Beispiel für Seen und Flächen für die
Wasserwirtschaft, beispielsweise für ein Trinkwasserreservoir oder
eine -aufbereitung
- Flächen für die Land- und
Forstwirtschaft
- Flächen zum Schutz, zur Pflege und
Entwicklung von Natur und Landschaft wie zum Beispiel
- Naturschutzgebiete
Der Flächennutzungsplan bildet
damit eine grobe Orientierung für Bauherren: Zum einen wird
festgelegt, wo gebaut werden darf und wo nicht. Zum anderen kann der
Bauherr aber auch bereits frühzeitig erkennen, wie die Umgebung
seines Grundstückes aussehen kann. Detaillierte und verbindliche
Angaben können aber nur dem (späteren) Bebauungsplan
entnommen werden, der den groben Flächennutzungsplan verfeinert
(siehe nachfolgender Abschnitt).
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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