Einleitung
Seit Anfang 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten
kapitalgedeckten Altersvorsorge. Diese "Riester-Förderung"
erfolgt auf zwei Wegen: Mit Zulagen - davon profitieren besonders
Geringverdiener und Familien mit Kindern - und mit darüber hinaus
bestehenden Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Je
nach Familienstand und Einkommen kann die staatliche Förderquote mehr
als 90 Prozent betragen. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die
"Riester-Rente" ab 2005 von erkannten formalen Hemmnissen
befreit. Durch Einführung eines Dauerzulagenantrags und der
Möglichkeit einer Kapital-Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent und
bei Kleinstrenten ist sie seither wesentlich bürgerfreundlicher.
Sinn und Zweck der so genannten "Riester-Rente" ist die Förderung
einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge durch die
Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls durch einen ergänzendem
Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Je nach
Familienstand und Einkommen kann die staatliche Förderquote mehr als
90 Prozent betragen.
Die gesetzliche Rentenversicherung, die
ihre gesetzlichen Grundlagen im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB VI) hat, sorgt seit vielen Jahrzehnten dafür, dass die
Versicherten auch im Alter finanziell abgesichert sind. Niedrige
Geburtenraten und eine erhöhte Lebenserwartung haben jedoch zu einem
Wandel in der demographischen Entwicklung der Gesellschaft geführt.
Im Jahre 2050 werden die 60-jährigen den zahlenmäßig stärksten
Jahrgang stellen. Dies wird zu einer erhöhten Belastung der
Rentenkasse führen. Der Generationenvertrag kann daher in der
heutigen Form nicht fortbestehen. Die Altersvorsorge soll daher
teilweise vom Staat auf seine Bürger verlagert werden.
Rechtsgrundlage hierfür ist das zum 1. Januar 2002 in Kraft
getretene Altersvermögensgesetz (AVmG), das weitreichende Änderungen
im Einkommensteuergesetz bewirkte.
Im Zuge der Rentenreform
wird das Rentenniveau von derzeit 70 Prozent auf 67 Prozent
im Jahre 2030 abgesenkt. Da die Rentenformel jedoch geändert wurde
und auch noch ein Nachhaltigkeitsfaktor eingefügt wurde, wird das
tatsächliche Rentenniveau später weit niedriger sein. Um die so
entstehende Lücke zumindest teilweise aufzufangen, fördert der Staat
die private Altersvorsorge. Die staatliche Förderung begann im Jahre
2002 und steigt danach alle zwei Jahre an, bis sie im Jahre 2008 in
der Endstufe ein Fördervolumen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro
über Zulagen und Sonderausgabenabzug erreicht hat.
Rund
33 Millionen Bundesbürger können einen Vertrag für das
staatlich geförderte private Sparen fürs Alter nach
"Riester" abschließen. Hierbei handelt es sich um alle
rentenversicherungspflichtige Angestellte, Beamte und Hausfrauen, aber
auch Bezieher niedrigerer Einkommen sowie Mini-Jobber. Sie alle und
ihre Familien profitieren vorrangig von den staatlichen Zulagen.
Die "Riester-Rente" soll ab 2008 noch attraktiver werden:
Eltern sollen ab 2008 für jedes neu hinzukommende Kind 300 Euro pro
Jahr extra aufs "Riester-Konto" erhalten. Zusätzlich ist
für Berufseinsteiger ein neuer Sonderbonus geplant. Alle direkt
Förderberechtigten unter 21 Jahre bekommen beim Abschluss eines
"Riester-Vertrags" nach 2007 einmalig eine Bonuszahlung von
100 Euro. Da die bereits bestehende Förderung ab 2008 ohnehin
verbessert wird, lohnt "Riestern" mehr denn je.
Zuletzt geändert am 16.09.2007
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