Der Widerruf befreit den Verbraucher nicht von sämtlichen
Pflichten. Während der Widerrufsfrist gilt der Grundsatz der
schwebenden Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts. Grundsätzlich bestehen
solange Erfüllungsansprüche (Zahlung, Lieferung) bis der Verbraucher
wirksam widerruft. Der Widerruf stellt danach nichts anderes als ein
besonderes, gesetzliches Rücktrittsrecht dar. Deshalb gelten für den
Widerruf nach § 357 Absatz 1 BGB die Vorschriften über
gesetzliche Rücktrittsrechte (§§ 346 bis 354 BGB)
entsprechend.
§ 357 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
regelt, was beide Parteien bei Widerruf zu tun haben.
Der
Verbraucher ist zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Er kann nicht
mehr verlangen, dass die Sache vom Unternehmer abgeholt wird. Die
Kosten der Rücksendung hat aber der Unternehmer zu tragen, wenn
nicht, bei einem Bestellwert bis 40 Euro, etwas anderes
vereinbart wurde oder die bestellte Ware nicht der gelieferten Ware
entspricht. Den Unternehmer trifft hierbei auch die Transportgefahr;
wird die Ware beim Transport beschädigt, haftet der Verbraucher
dafür nicht.
Der Verbraucher haftet für Verschlechterung,
Untergang der Sache oder anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe,
die er zu vertreten hat. Hierfür hat er dem Unternehmer den Wert oder
die Wertminderung zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache
zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet nur im Rahmen der
üblichen Sorgfalt wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde und
auch nicht anderweitig vom Widerrufsrecht Kenntnis erlangt hat.
Schließlich muss der Verbraucher für Gebrauchsüberlassung,
Benutzung der Sache oder sonstige Leistungen eine Vergütung für
Wertminderung entrichten (§§ 357 Absatz 2, 346 BGB), wenn
dieser Gebrauch oder die Inanspruchnahme der Sache nicht nur
bestimmungsgemäß war.
Weitergehende Ansprüche bestehen
nicht.
Rechtstipp: Den Verbraucher treffen - wie aufgezeigt -
zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit dem Widerruf. Es ist ihm
daher dringend zu raten, die Ware schnellstmöglich zurückzusenden,
sie zudem stets pfleglich zu behandeln und nicht über Gebühr zu
beanspruchen. Ansonsten kommen möglicherweise weitere Kosten auf den
Verbraucher zukommen.
Zuletzt geändert am 06.02.2006
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