Folgen des Widerrufs

Der Widerruf befreit den Verbraucher nicht von sämtlichen Pflichten. Während der Widerrufsfrist gilt der Grundsatz der schwebenden Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts. Grundsätzlich bestehen solange Erfüllungsansprüche (Zahlung, Lieferung) bis der Verbraucher wirksam widerruft. Der Widerruf stellt danach nichts anderes als ein besonderes, gesetzliches Rücktrittsrecht dar. Deshalb gelten für den Widerruf nach § 357 Absatz 1 BGB die Vorschriften über gesetzliche Rücktrittsrechte (§§ 346 bis 354 BGB) entsprechend.

§ 357 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, was beide Parteien bei Widerruf zu tun haben.

Der Verbraucher ist zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Er kann nicht mehr verlangen, dass die Sache vom Unternehmer abgeholt wird. Die Kosten der Rücksendung hat aber der Unternehmer zu tragen, wenn nicht, bei einem Bestellwert bis 40 Euro, etwas anderes vereinbart wurde oder die bestellte Ware nicht der gelieferten Ware entspricht. Den Unternehmer trifft hierbei auch die Transportgefahr; wird die Ware beim Transport beschädigt, haftet der Verbraucher dafür nicht.

Der Verbraucher haftet für Verschlechterung, Untergang der Sache oder anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe, die er zu vertreten hat. Hierfür hat er dem Unternehmer den Wert oder die Wertminderung zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde und auch nicht anderweitig vom Widerrufsrecht Kenntnis erlangt hat.

Schließlich muss der Verbraucher für Gebrauchsüberlassung, Benutzung der Sache oder sonstige Leistungen eine Vergütung für Wertminderung entrichten (§§ 357 Absatz 2, 346 BGB), wenn dieser Gebrauch oder die Inanspruchnahme der Sache nicht nur bestimmungsgemäß war.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Rechtstipp: Den Verbraucher treffen - wie aufgezeigt - zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit dem Widerruf. Es ist ihm daher dringend zu raten, die Ware schnellstmöglich zurückzusenden, sie zudem stets pfleglich zu behandeln und nicht über Gebühr zu beanspruchen. Ansonsten kommen möglicherweise weitere Kosten auf den Verbraucher zukommen.

Zuletzt geändert am 06.02.2006

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