Auch die Beseitigung verursachter Verletzungen verlangt werden. So
hat der betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf Widerruf
verletzender Äußerungen oder kann z.B. die Streichung unsachlicher,
abwertender Formulierungen in Leistungsbeurteilungen aus der
Personalakte verlangen.
Zuletzt geändert am 26.11.2004
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