Folgenbeseitigungsanspruch

Auch die Beseitigung verursachter Verletzungen verlangt werden. So hat der betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf Widerruf verletzender Äußerungen oder kann z.B. die Streichung unsachlicher, abwertender Formulierungen in Leistungsbeurteilungen aus der Personalakte verlangen.

Zuletzt geändert am 26.11.2004

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