Ein Testament kann als
- öffentliches Testament
oder - privates Testament
errichtet werden.
In beide Formen können unter bestimmten Voraussetzungen auch
Ehegatten gemeinsam ihren letzten Willen bekunden. Über die
besonderen Probleme des gemeinschaftlichen Testaments informiert der
gleichnamige Ratgeber.
Außerdem besteht für extreme
Notfälle die Möglichkeit eines Nottestamentes (siehe Abschnitt:
"Nottestamente").
Zuletzt geändert am 22.05.2007
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