Diese Variante stellt einen Sonderfall im Reisevertragsrecht dar.
Hier werden nur der Zielort und der Reisetermin und gegebenenfalls
noch die Hotelkategorie gebucht. Daraus folgt, dass der Veranstalter
in Bestimmung der weiteren Leistungen frei bleibt. Man muss nehmen,
was er anbietet - gegebenenfalls aber nur in der entsprechenden
Kategorie. Dies allerdings nur einmal, der Veranstalter kann nicht
verlangen, dass beispielsweise in ein billigeres Hotel umgezogen
werden muss.
Gewährleistungsrechte gelten grundsätzlich auch
hier, jedoch wird seltener ein Mangel vorliegen, da bei
Vertragsschluss noch keine Einzelheiten über die Eigenschaften der
Reise vereinbart wurden.
Zuletzt geändert am 27.01.2006
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