Fotos

Fremde Fotos ins Netz zu stellen kann in zweifacher Hinsicht problematisch sein:

  • Sobald eine gewisse künstlerische Gestaltung zu erkennen ist, behält der Fotograf das Urheberrecht an seinen Aufnahmen. Dabei sind an diese künstlerische Gestaltung keine hohen Anforderungen zu stellen. Das kann bereits der spezielle Winkel sein, aus dem ein Allerweltsmotiv aufgenommen wurde. Eigene Passbilder oder Portraitfotos dürfen aber auch ohne Zustimmung des jeweiligen Fotografen weiterverwendet werden.
  • Eine andere Barriere bildet das Persönlichkeitsrecht. Jeder hat ein "Recht am eigenen Bild". Niemand darf ungefragt in der Öffentlichkeit, dazu zählt auch das Internet, abgebildet werden.

Auch so genannte "Personen des Zeitgeschehens" sind nicht vogelfrei. Man sollte daher auch nicht mit dem Portrait eines Prominenten zum Besuch der Homepage einladen. Erlaubt ist die Veröffentlichung eines solchen Bildes nur, wenn es durch ein sachliches Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist - und das ist bei der eigenen Homepage selten der Fall.

Rechtstipp: Wer aber eine Fotosammlung auf CD-ROM erwirbt oder gegen Gebühr aus dem Netz herunterlädt, darf diese Bilder in der Regel frei verwenden (wenn die Nutzung nicht in den Vertragsbedingungen eingeschränkt wurde).

Zuletzt geändert am 24.04.2006

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