Fremde Fotos ins Netz zu stellen kann in zweifacher Hinsicht
problematisch sein:
- Sobald eine gewisse künstlerische
Gestaltung zu erkennen ist, behält der Fotograf das Urheberrecht an
seinen Aufnahmen. Dabei sind an diese künstlerische Gestaltung keine
hohen Anforderungen zu stellen. Das kann bereits der spezielle Winkel
sein, aus dem ein Allerweltsmotiv aufgenommen wurde. Eigene Passbilder
oder Portraitfotos dürfen aber auch ohne Zustimmung des jeweiligen
Fotografen weiterverwendet werden.
- Eine andere Barriere
bildet das Persönlichkeitsrecht. Jeder hat ein "Recht am eigenen
Bild". Niemand darf ungefragt in der Öffentlichkeit, dazu zählt auch
das Internet, abgebildet werden.
Auch so genannte
"Personen des Zeitgeschehens" sind nicht vogelfrei. Man sollte daher
auch nicht mit dem Portrait eines Prominenten zum Besuch der Homepage
einladen. Erlaubt ist die Veröffentlichung eines solchen Bildes nur,
wenn es durch ein sachliches Interesse der Öffentlichkeit
gerechtfertigt ist - und das ist bei der eigenen Homepage selten der
Fall.
Rechtstipp: Wer aber eine Fotosammlung auf CD-ROM
erwirbt oder gegen Gebühr aus dem Netz herunterlädt, darf diese
Bilder in der Regel frei verwenden (wenn die Nutzung nicht in den
Vertragsbedingungen eingeschränkt wurde).
Zuletzt geändert am 24.04.2006
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