Fragen im Einstellungsgespräch

Im Einstellungsgespräch wird der Bewerber häufig mit Fragen konfrontiert, deren Beantwortung ihm aus den unterschiedlichsten Gründen unangenehm sein kann. Hierzu zählen insbesondere Fragen, die die Privat- oder gar Intimsphäre des Bewerbers betreffen, beispielsweise nach Gesundheit oder politischer Einstellung). Bei wahrheitsgemäßer Beantwortung dieser Fragen werden sich die Einstellungschancen für den Bewerber mitunter erheblich verringern, obwohl die Fragen vielfach keine Relevanz im Bezug auf den zu besetzenden Arbeitsplatz aufweisen.

Bei der Beurteilung, ob der Arbeitgeber eine Frage stellen darf oder nicht, muss man die jeweiligen Interessen gegeneinander abwägen. Auf der einen Seite steht das Interesse des Arbeitgebers, sich möglichst umfassend über den Arbeitnehmer zu informieren. Auf der anderen Seite steht das Interesse des Arbeitnehmers an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechtes, das ihm Achtung und Entfaltung seiner Persönlichkeit gewährt.

Werden nun diese gegensätzlichen Interessen gegeneinander abgewogen, dann dürfen nur solche Fragen gestellt werden, die mit dem zu besetzenden Arbeitsplatz in Zusammenhang stehen. Ein Fragerecht des Arbeitgebers ist insoweit anzuerkennen, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.1993, 18.10.2000, 16.12.2004, Aktenzeichen: 2 AZR 467/93, 2 AZR 380/99, 2 AZR 148/04).

  • Beantwortet der Arbeitnehmer eine zulässige Frage falsch, läuft er Gefahr, dass der Arbeitgeber später den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) anfechtet.
  • Überschreitet der Arbeitgeber die gezogenen Grenzen seines Fragerechtes, darf der Bewerber nicht nur die Antwort auf die gestellte Frage verweigern, sondern er darf auch lügen.

Einzelheiten zu den Rechtsfolgen enthält der Abschnitt "Falschbeantwortung".

Der nachfolgende Abschnitt listet in einem Fragekatalog häufige Fragen auf und beurteilt deren Zulässigkeit.

Zuletzt geändert am 27.04.2006

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