Freie Berufe

Zu den sogenannten Freien Berufen zählen bestimmte Gruppen, die sich durch eine besondere Qualifikation und Unabhängigkeit auszeichnen. Dazu zählen beispielsweise Anwälte, Steuerberater und Architekten aber auch Journalisten und Heilpraktiker. Sie unterliegen meist bestimmten berufsrechtlichen Spezialnormen.

Bezüglich der Frage der Scheinselbstständigkeit gilt hier indes nichts anderes als für andere Berufe: Auch ein Steuerberater kann selbstständig oder eben scheinselbstständig sein: Er kann in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Nichtarbeitnehmer sein. Ob Selbstständigkeit vorliegt oder nicht, wird hier nach der gleichen Methode der Gesamtbetrachtung beurteilt, wie sonst auch - nach Maßgabe der genannten Kriterien.

Zuletzt geändert am 10.01.2005

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