Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel ist zu unterscheiden von einer eventuellen Garantie, die der Verkäufer auf den Wagen gibt. Bei einer Garantie übernimmt der Verkäufer (freiwillig) auch die Haftung für Mängel, die erst nach dem Verkauf des Fahrzeuges entstehen. Für die gesetzliche Mängelgewährleistung ist es im Vergleich dazu Voraussetzung, dass der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war. Eine Garantie ist deshalb vorteilhaft.

Rechtstipp: Fachhändler bieten häufig Garantieverträge an, zum Teil gegen Aufpreis. Der Umfang der Garantien unterscheidet sich jedoch erheblich. Oft sind sie nur auf bestimmte Teile oder Eigenschaften beschränkt (Durchrostung, Lack) und bestehen nur unter der Bedingung, dass der Käufer die vorgesehenen Inspektionen zum vorgeschriebenen Zeitpunkt vornehmen lässt. Hier sollte "das Kleingedruckte" genau gelesen werden.

Der Anspruch aus dem Garantievertrag besteht neben und unabhängig von den Gewährleistungsrechten.

Zuletzt geändert am 06.01.2006

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