Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel ist zu unterscheiden
von einer eventuellen Garantie, die der Verkäufer auf den Wagen gibt.
Bei einer Garantie übernimmt der Verkäufer (freiwillig) auch die
Haftung für Mängel, die erst nach dem Verkauf des Fahrzeuges
entstehen. Für die gesetzliche Mängelgewährleistung ist es im
Vergleich dazu Voraussetzung, dass der Fehler bereits von Anfang an
vorhanden war. Eine Garantie ist deshalb vorteilhaft.
Rechtstipp: Fachhändler bieten häufig Garantieverträge an, zum
Teil gegen Aufpreis. Der Umfang der Garantien unterscheidet sich
jedoch erheblich. Oft sind sie nur auf bestimmte Teile oder
Eigenschaften beschränkt (Durchrostung, Lack) und bestehen nur unter
der Bedingung, dass der Käufer die vorgesehenen Inspektionen zum
vorgeschriebenen Zeitpunkt vornehmen lässt. Hier sollte "das
Kleingedruckte" genau gelesen werden.
Der Anspruch aus dem
Garantievertrag besteht neben und unabhängig von den
Gewährleistungsrechten.
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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