Gegnerische Versicherung

Die Versicherung des Unfallgegners sollte der Beteiligte ebenfalls schnell, spätestens binnen 14 Tagen, informieren. Jedoch muss der Unfallgegner seine Versicherung selbst umgehend benachrichtigen. Bei klarer Schuldfrage besteht für den Geschädigten die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung für die Reparatur oder einen Neuwagenkauf vorab zu erhalten.

Schadensersatzansprüche können gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners direkt geltend gemacht werden. Die Autohaftpflichtversicherung unterscheidet sich hier von anderen Versicherungen.

Rechtstipp: Bei einer Schadensabwicklung über die Kfz-Versicherung des Unfallgegners sollten Sie jedoch vor größeren Aufwendungen im Vertrauen auf die Ersatzpflicht des Unfallgegners in Zweifelsfällen mit der gegnerischen Versicherung Rücksprache halten.

Wer die gegnerische Versicherung nicht kennt, kann diese über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180 / 25 0 26 oder im Internet unter www.zentralruf.de abfragen.

Zuletzt geändert am 03.02.2006

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