Einleitung
Wer ein Testament macht, möchte festlegen, was mit seinem
Vermögen nach seinem Tod passiert. Damit hat der Verfasser jedoch
nicht immer Erfolg: Kinder, Verwandte, sogar der eigene Ehepartner
können die Umsetzung behindern, wenn nicht sogar verhindern. Mit
einem gemeinschaftlichen Testament aber können Verheiratete die
Chancen auf Verwirklichung ihres letzten Willens deutlich erhöhen.
Das gemeinschaftliche Testament bindet beide Ehepartner, ist
bereits zu Lebzeiten beider Partner schwieriger abzuändern oder zu
widerrufen. Nach dem Tod eines Partners gewinnt die Bindung noch an
Stärke und kann die Sicherung des gemeinsamen Willens auch im Falle
einer Wiederheirat des überlebenden Partners erreichen.
In
diesem Ratgeber werden Vor- und Nachteile eines gemeinschaftlichen
Testaments erläutert und grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten
aufgezeigt. Es muss jedoch angemerkt werden, dass für die konkrete
Abfassung juristischer Rat angebracht ist. Je nachdem, aus welchen
Bestandteilen der Nachlass besteht, und wer im Einzelnen wie bedacht
werden soll, ist die rechtliche Empfehlung immer einzelfallabhängig
und bedarf sorgfältiger Formulierung. Außerdem spielt die
Erbschaftssteuer eine nicht unwesentliche Rolle und sollte daher
berücksichtigt werden, da sie schließlich das besteuert, worauf der
Erblasser zu Lebzeiten bereits Steuern gezahlt hat.
Zuletzt geändert am 21.05.2007
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