Gemeinschaftliches Testament

Einleitung

Wer ein Testament macht, möchte festlegen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod passiert. Damit hat der Verfasser jedoch nicht immer Erfolg: Kinder, Verwandte, sogar der eigene Ehepartner können die Umsetzung behindern, wenn nicht sogar verhindern. Mit einem gemeinschaftlichen Testament aber können Verheiratete die Chancen auf Verwirklichung ihres letzten Willens deutlich erhöhen.

Das gemeinschaftliche Testament bindet beide Ehepartner, ist bereits zu Lebzeiten beider Partner schwieriger abzuändern oder zu widerrufen. Nach dem Tod eines Partners gewinnt die Bindung noch an Stärke und kann die Sicherung des gemeinsamen Willens auch im Falle einer Wiederheirat des überlebenden Partners erreichen.

In diesem Ratgeber werden Vor- und Nachteile eines gemeinschaftlichen Testaments erläutert und grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Es muss jedoch angemerkt werden, dass für die konkrete Abfassung juristischer Rat angebracht ist. Je nachdem, aus welchen Bestandteilen der Nachlass besteht, und wer im Einzelnen wie bedacht werden soll, ist die rechtliche Empfehlung immer einzelfallabhängig und bedarf sorgfältiger Formulierung. Außerdem spielt die Erbschaftssteuer eine nicht unwesentliche Rolle und sollte daher berücksichtigt werden, da sie schließlich das besteuert, worauf der Erblasser zu Lebzeiten bereits Steuern gezahlt hat.

Zuletzt geändert am 21.05.2007

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