Das Hauptsacheverfahren, also das Klageverfahren, ist ein
"normales" Gerichtsverfahren. Das Gericht versucht, sich anhand des
Vortrags der Prozessparteien ein umfassendes Bild vom Sachverhalt zu
machen und diesen rechtlich zu würdigen. Besteht Streit darüber, was
geschehen ist, weichen also der Kläger und der Beklagte in ihren
Sachverhaltsdarstellungen voneinander ab, kann das Gericht Beweis
erheben, etwa durch Zeugenvernehmungen, Verlesung von Urkunden,
Einholung von Sachverständigengutachten. Hierdurch kann sich das
Hauptverfahren lange hinziehen.
Rechtstipp: Dieser direkte Weg
bietet sich im Gegensatz zum vorläufigen Verfahren
(Verfügungsverfahren - siehe nachfolgender Abschnitt) dann an, wenn
es auf die Klärung der tatsächlichen Umstände besonders ankommt,
wenn also beispielsweise Zeugen oder Sachverständige gehört werden
müssen.
Zuständig ist das jeweilige Landgericht.
Zuletzt geändert am 25.03.2006
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