Gerichtliches Hauptsacheverfahren

Das Hauptsacheverfahren, also das Klageverfahren, ist ein "normales" Gerichtsverfahren. Das Gericht versucht, sich anhand des Vortrags der Prozessparteien ein umfassendes Bild vom Sachverhalt zu machen und diesen rechtlich zu würdigen. Besteht Streit darüber, was geschehen ist, weichen also der Kläger und der Beklagte in ihren Sachverhaltsdarstellungen voneinander ab, kann das Gericht Beweis erheben, etwa durch Zeugenvernehmungen, Verlesung von Urkunden, Einholung von Sachverständigengutachten. Hierdurch kann sich das Hauptverfahren lange hinziehen.

Rechtstipp: Dieser direkte Weg bietet sich im Gegensatz zum vorläufigen Verfahren (Verfügungsverfahren - siehe nachfolgender Abschnitt) dann an, wenn es auf die Klärung der tatsächlichen Umstände besonders ankommt, wenn also beispielsweise Zeugen oder Sachverständige gehört werden müssen.

Zuständig ist das jeweilige Landgericht.

Zuletzt geändert am 25.03.2006

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