Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1

Einführung

Das gerichtliche Mahnverfahren nach den Paragrafen 688 bis 703d der Zivilprozessordnung (ZPO) hat in der rechtlichen Praxis große Bedeutung. Es ermöglicht dem Gläubiger, auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und so zu einem vollstreckbaren Titel zu gelangen.

Der vorliegende erste Teil des Ratgebers informiert über das Mahnverfahren aus Gläubigersicht, der zweite Teil geht darauf ein, was zu tun ist, wenn man einen Mahnbescheid erhält.

Besondere Beachtung haben die neuen Möglichkeiten zur elektronischen Datenübermittlung im Mahnverfahren und das seit 1. Juli 2004 geltende Gebührenrecht gefunden.

Zuletzt geändert am 15.05.2007

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