Einführung
Das gerichtliche Mahnverfahren nach den Paragrafen 688 bis 703d
der Zivilprozessordnung (ZPO) hat in der rechtlichen Praxis große
Bedeutung. Es ermöglicht dem Gläubiger, auf einfache, schnelle und
kostengünstige Weise seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und
so zu einem vollstreckbaren Titel zu gelangen.
Der vorliegende
erste Teil des Ratgebers informiert über das Mahnverfahren aus
Gläubigersicht, der zweite Teil geht darauf ein, was zu tun ist, wenn
man einen Mahnbescheid erhält.
Besondere Beachtung haben die
neuen Möglichkeiten zur elektronischen Datenübermittlung im
Mahnverfahren und das seit 1. Juli 2004 geltende Gebührenrecht
gefunden.
Zuletzt geändert am 15.05.2007
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