Einführung
Wann immer man einen Mahnbescheid zugestellt bekommt, gilt es,
vorsichtig zu sein. Denn das Mahngericht, das diesen erlässt, hat
keinesfalls geprüft, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt
besteht und ob sie in der angegebenen Höhe besteht, da eine solche
Prüfung im Mahnverfahren von der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht
vorgesehen ist.
Im vorliegenden zweiten Teil dieses Ratgebers
wird das gerichtliche Mahnverfahren vor allem aus Schuldnersicht
näher beleuchtet. Für den vermeintlichen Schuldner wird aufgezeigt,
was er tun kann, wenn er einem Mahnbescheid erhält, welche Rechte er
ausschöpfen kann und was droht, wenn er nicht rechtzeitig reagiert.
Alles, was der Antragsteller (Gläubiger) einer Forderung wissen
sollte, kann dem Ratgeber "Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1"
entnommen werden.
Zuletzt geändert am 15.05.2007
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