Gerichtliches Mahnverfahren Teil 2

Einführung

Wann immer man einen Mahnbescheid zugestellt bekommt, gilt es, vorsichtig zu sein. Denn das Mahngericht, das diesen erlässt, hat keinesfalls geprüft, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht und ob sie in der angegebenen Höhe besteht, da eine solche Prüfung im Mahnverfahren von der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vorgesehen ist.

Im vorliegenden zweiten Teil dieses Ratgebers wird das gerichtliche Mahnverfahren vor allem aus Schuldnersicht näher beleuchtet. Für den vermeintlichen Schuldner wird aufgezeigt, was er tun kann, wenn er einem Mahnbescheid erhält, welche Rechte er ausschöpfen kann und was droht, wenn er nicht rechtzeitig reagiert.
Alles, was der Antragsteller (Gläubiger) einer Forderung wissen sollte, kann dem Ratgeber "Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1" entnommen werden.

Zuletzt geändert am 15.05.2007

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