Das Gericht hat verschiedene Möglichkeiten, über ein Verfahren zu
entscheiden:
- Freispruch
- Einstellung
- Verurteilung
- Überleitung in ein Strafverfahren
Ein Freispruch ergeht, wenn der Bußgeldbescheid zu Unrecht
ergangen ist. Die gesamten Verfahrenskosten einschließlich der
notwendigen Auslagen des Betroffenen gehen zu Lasten der Staatskasse.
Sofern das Gericht den erhobenen Vorwurf als nicht
schwerwiegend ansieht, kann es das Verfahren mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft einstellen, teilweise auch ohne deren Einwilligung.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens, allerdings bleibt
der Betroffene in diesem Fall meist auf seinen Auslagen (z. B.
Anwaltskosten) sitzen.
Das Gericht ist im Bußgeldverfahren
nicht an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit gebunden.
Daher kann es auch ein Strafverfahren einleiten, wenn es der
Auffassung ist, dass es sich um eine Straftat handelt.
Schließlich kann das Gericht die Anordnung des Bußgeldbescheids
natürlich auch aufrechterhalten.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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