Geschäfte im Ausland

Hat ein Deutscher in der Türkei Ware gekauft (hier: in Antalya drei Teppiche im Wert von insgesamt 13.800 Mark, von denen 12.800 Mark "bei Lieferung" zu zahlen waren), so kann er nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, weil in diesen Fällen (trotz Bezahlung in Deutschland) nicht deutsches, sondern türkisches Recht gilt, das einen solchen Rücktritt nicht kennt (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.10.1999, Aktenzeichen 21 U 48/99).

Zuletzt geändert am 06.02.2006

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