Hat ein Deutscher in der Türkei Ware gekauft (hier: in Antalya
drei Teppiche im Wert von insgesamt 13.800 Mark, von denen
12.800 Mark "bei Lieferung" zu zahlen waren), so kann er nach
seiner Rückkehr in die Bundesrepublik nicht vom Kaufvertrag
zurücktreten, weil in diesen Fällen (trotz Bezahlung in Deutschland)
nicht deutsches, sondern türkisches Recht gilt, das einen solchen
Rücktritt nicht kennt (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom
26.10.1999, Aktenzeichen 21 U 48/99).
Zuletzt geändert am 06.02.2006
Copyright www.valuenet.de