Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den
Kapitalgesellschaften und ist eine rechtlich selbstständige Person.
Sie schließt Verträge und kann vor Gericht klagen. Eine GmbH wird in
der Regel dann gegründet, wenn ein hoher Kapitaleinsatz von Nöten
ist. Denn die Haftung der einzelnen Gesellschafter ist auf das
Firmenvermögen beschränkt, das Risiko einer privaten Inanspruchnahme
entfällt. Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen und die
Gesellschafter haften in Höhe ihrer Stammeinlage.
Gegründet
wird eine GmbH durch einen notariell beglaubigten
Gesellschaftsvertrag, der aber zur Erlangung der Rechtsfähigkeit noch
nicht ausreicht. Diese wird erst durch die Eintragung im
Handelsregister erlangt. Für die Gründung einer GmbH reicht bereits
ein Gesellschafter aus. Daher ist diese Gesellschaftsform auch für
Existenzgründer interessant.
Für die GmbH ist eine
Mindesteinlage von 25.000 Euro erforderlich, die für die
Eintragung ins Handelsregister zu mindestens 50 Prozent
(12.500 Euro) erbracht sein muss. Die Einlage jedes einzelnen
Gesellschafters muss mindestens 1.000 Euro betragen, von der
Stammeinlage muss ein Viertel einbezahlt sein. Die Einlage muss nicht
zwingend in Bar geleistet werden, auch Sachwerte wie ein Pkw oder die
Büroeinrichtung sind möglich.
Neben den einmaligen
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Gründung kann es nur bei
größeren GmbHs auch zu laufenden Aufwendungen kommen (z. B.
bezüglich der Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Durchführung
der Gesellschafterversammlung). Gesetzliche Regelungen finden sich im
GmbHG.
Der Gewinn einer GmbH wird mittels einer Bilanz
errechnet. Anders als bei den vorgenannten Gesellschaftsformen
unterliegt die GmbH als juristisch selbstständige Person der
Körperschaftsteuer. Die Steuerpflicht der Gesellschafter wird nur
berührt, wenn die GmbH Gewinne ausschüttet. Dann sind diese zur
Hälfte als Kapitaleinnahmen zu versteuern.
Neben den
genannten Gesellschaftsformen existieren noch andere Formen wie etwa
eine AG, Limited oder die stille Gesellschaft, vorstehende Aufzählung
ist daher nicht erschöpfend. Hierbei wurde nur auf die gängigsten
Formen eingegangen.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
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