Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht

Einleitung

Wenn eine Person verstirbt, geht dessen ganzes Vermögen, aber auch seine Schulden unmittelbar auf den oder die Erben über. Doch wer ist Erbe?

Einen Erben gibt es immer! Wer Erbe ist, ergibt sich aus der letztwilligen Verfügung des Erblassers (Testament oder Erbvertrag). Für den Fall, dass der Verstorbene keine solche Verfügung getroffen hat, hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen. Die gesetzliche Erbfolge. Aber auch wer ein Testament machen will, darf die gesetzliche Erbfolge nicht unberücksichtigt lassen, da sich daraus die Pflichtteilsberechtigten ergeben.

Dieser Ratgeber behandelt die Erbenstellung, die gesetzliche Erbfolge, auch von Kindern, Adoptivkindern und Ehegatten und deren besondere Rechte und letztlich die Rolle des Fiskus als Erben. Auch auf die Erbrechte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird hingewiesen.

Zuletzt geändert am 28.05.2007

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