Einleitung
Wenn eine Person verstirbt, geht dessen ganzes Vermögen, aber auch
seine Schulden unmittelbar auf den oder die Erben über. Doch wer ist
Erbe?
Einen Erben gibt es immer! Wer Erbe ist, ergibt sich aus
der letztwilligen Verfügung des Erblassers (Testament oder
Erbvertrag). Für den Fall, dass der Verstorbene keine solche
Verfügung getroffen hat, hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen.
Die gesetzliche Erbfolge. Aber auch wer ein Testament machen will,
darf die gesetzliche Erbfolge nicht unberücksichtigt lassen, da sich
daraus die Pflichtteilsberechtigten ergeben.
Dieser Ratgeber
behandelt die Erbenstellung, die gesetzliche Erbfolge, auch von
Kindern, Adoptivkindern und Ehegatten und deren besondere Rechte und
letztlich die Rolle des Fiskus als Erben. Auch auf die Erbrechte in
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird hingewiesen.
Zuletzt geändert am 28.05.2007
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