Ich-AG-Gründern wurde die Möglichkeit der freiwilligen
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse eingeräumt. Bei der
"Ich-AG" wurden als beitragspflichtige Einnahmen mindestens ein
Sechzigstel der monatlichen Bezugsgröße zugrunde gelegt.
Diese freiwillige gesetzliche Krankenversicherung steht auch im
Rahmen des Gründungszuschusses offen. Hierbei richtet sich die Höhe
nach dem monatlichen Mindestbeitrag auf Basis der monatlichen
Bezugsgröße in Höhe von 1.837,50 Euro zahlen.
Liegt das
tatsächliche monatliche Arbeitseinkommen inklusive des
Gründungszuschusses über dem Mindestbeitrag, ist das tatsächliche
Arbeitseinkommen zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge
maßgebend.
Zuletzt geändert am 04.12.2006
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