Gesetzliche Krankenversicherung

Ich-AG-Gründern wurde die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse eingeräumt. Bei der "Ich-AG" wurden als beitragspflichtige Einnahmen mindestens ein Sechzigstel der monatlichen Bezugsgröße zugrunde gelegt.

Diese freiwillige gesetzliche Krankenversicherung steht auch im Rahmen des Gründungszuschusses offen. Hierbei richtet sich die Höhe nach dem monatlichen Mindestbeitrag auf Basis der monatlichen Bezugsgröße in Höhe von 1.837,50 Euro zahlen.
Liegt das tatsächliche monatliche Arbeitseinkommen inklusive des Gründungszuschusses über dem Mindestbeitrag, ist das tatsächliche Arbeitseinkommen zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend.

Zuletzt geändert am 04.12.2006

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