Reisevertrag ist nicht gleich Reisevertrag. Die gesetzlichen
Regelungen in den Paragrafen 651a bis 651m des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) betreffen nur die häufigste Form des
Reisevertrags, nämlich das pauschale Reiseangebot. Nur in diesem
Falle wird der Urlauber bei der Buchung, der Zahlung des Reisepreises
und der Abwicklung der Reise durch das Reisevertragsrecht besonders
geschützt.
Dieser Schutz umfasst auch die Rechte bei
Reisemängeln. Das Gegenstück zur Pauschalreise ist die
Individualreise, bei der die einzelnen Reiseleistungen separat gebucht
und berechnet werden. Wer also Flug, Hotel und Verpflegung selbst
getrennt zusammenstellt, kann sich (meist) nicht auf die gesetzlichen
Regelungen zum Reisevertragsrecht berufen.
Wichtige Vorteile
des Pauschalreiserechts:
- für alle Leistungen gilt
deutsches Recht und nicht das Recht des Reiselandes
- Haftung
des Reiseveranstalters nach besonderen gesetzlichen Regelungen
- Reiseleitung vor Ort ist in aller Regel vorhanden
Zuletzt geändert am 27.01.2006
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