Für ehemalige Ich-AG-Gründer besteht Versicherungspflicht, so
lange sie den Existenzgründungszuschuss beziehen. Seit 1. Januar
2003 mussten und müssen grundsätzlich alle pflichtversicherten
Selbstständigen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer
Tätigkeit Beiträge zur Rentenversicherung nur auf ein
Arbeitseinkommen entsprechend der halben monatlichen Bezugsgröße
leisten.
Im Rahmen des neuen Gründungszuschusses steht es
frei, eine individuelle Altersabsicherung zu betreiben.
Zuletzt geändert am 04.12.2006
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