In den Vorschriften zur Gestaltung des Neubaus beschränken sich
die Landesbauordnungen auf allgemeine, sehr vage formulierte
Vorschriften. Die Bauordnungen sehen dann aber auch vor, dass die
einzelnen Gemeinden spezielle Vorschriften als Satzungen erlassen
können. Diese Vorschriften, regeln dann im Einzelnen, wie das
Gemeindegebiet bebaut werden darf. So können beispielsweise
Farbgebung und Dachneigung beschränkt werden.
Rechtstipp:
Nicht jede Gemeinde hat eine Gestaltungssatzung. Erkundigen Sie sich
bereits vor Beginn der Bauplanung bei Ihrer Gemeinde.
Zuletzt geändert am 10.01.2006
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