Gestaltungsvorschriften

In den Vorschriften zur Gestaltung des Neubaus beschränken sich die Landesbauordnungen auf allgemeine, sehr vage formulierte Vorschriften. Die Bauordnungen sehen dann aber auch vor, dass die einzelnen Gemeinden spezielle Vorschriften als Satzungen erlassen können. Diese Vorschriften, regeln dann im Einzelnen, wie das Gemeindegebiet bebaut werden darf. So können beispielsweise Farbgebung und Dachneigung beschränkt werden.

Rechtstipp: Nicht jede Gemeinde hat eine Gestaltungssatzung. Erkundigen Sie sich bereits vor Beginn der Bauplanung bei Ihrer Gemeinde.

Zuletzt geändert am 10.01.2006

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