Gewinnermittlung

Unternehmer sind verpflichtet, eine Gewinnermittlung zu erstellen. Der Zeitraum der Gewinnermittlung ist grundsätzlich das Kalenderjahr, sofern kein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt.

Bei der Gewinnermittlung wird in der Regel zwischen zwei Arten unterschieden, nämlich zwischen:

  • der Bilanz
    und der
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Die beiden Formen werden in den beiden nachfolgenden Abschnitten erläutert.

Zuletzt geändert am 27.11.2006

Copyright www.valuenet.de