Unternehmer sind verpflichtet, eine Gewinnermittlung zu erstellen.
Der Zeitraum der Gewinnermittlung ist grundsätzlich das Kalenderjahr,
sofern kein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt.
Bei der
Gewinnermittlung wird in der Regel zwischen zwei Arten unterschieden,
nämlich zwischen:
- der Bilanz
und der
- Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Die beiden Formen
werden in den beiden nachfolgenden Abschnitten erläutert.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
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