Wenn ein Betrieb die gleiche Aufgabe sowohl von Arbeitnehmern als
auch von freien Mitarbeitern erbringen lässt, spricht das
für eine abhängige Beschäftigung. Im Vergleich zum
festangestellten Arbeitnehmer muss die Tätigkeit des
selbstständig Tätigen wesentliche Unterschiede aufweisen.
Ähnliches gilt, wenn vergleichbare Unternehmen die fraglichen
Aufgaben von fest angestellten Arbeitnehmern erbringen lassen.
Entscheidend ist jeweils die Vergleichbarkeit von Branche und Inhalt
der Tätigkeit.
Zuletzt geändert am 07.01.2005
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