GmbH & Co. KG

Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) ist die GmbH & Co. KG (§ 161 Absatz 1 HGB). Es handelt sich hierbei um eine KG, bei der der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) eine juristische Person, nämlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist.

Als Komplementärin haftet die GmbH für Verbindlichkeiten der KG mit ihrem gesamten Vermögen. Wie bereits erwähnt haften die Gesellschafter der GmbH jedoch nicht mit ihrem Privatvermögen.

Die Gründung dieser Unternehmensform erfolgt ebenfalls durch einen Gesellschaftsvertrag. Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt dem Geschäftsführer der GmbH.

Wichtig ist, dass die GmbH rechtlich selbständig bleibt, auch wenn sie persönlich haftende Gesellschafterin ist.

Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und andere Fragen der Gesellschaft (beispielsweise die Auflösung) werden nach dem Recht der KG geregelt.

Zuletzt geändert am 02.05.2005

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