Einleitung
Die "Ich-AG" - zum Unwort des Jahres 2002 gekürt - bezeichnet
die Vorstufe zu einer vollwertigen Selbstständigkeit, die seit dem
2003 besonders gefördert wird: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die durch Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit die
Arbeitslosigkeit beenden, konnten vom Arbeitsamt einen
Existenzgründungszuschuss erhalten und von anderen Vergünstigungen
profitieren.
Zum 1. August 2006 wurden der
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und das Überbrückungsgeld durch
ein einheitliches Förderinstrument ersetzt. Mit dem neuen
Gründungszuschuss wird die Möglichkeit geschaffen, arbeitslose
Menschen gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit
zu unterstützen.
Mit "Ich-AG" und Überbrückungsgeld gab es
zwei Angebote, die sich an den gleichen Kreis von Antragstellern
wendeten. Die beiden Angebote hatten aber teilweise unterschiedliche
Voraussetzungen und boten verschiedene Leistungen.
- Für
die "Ich-AG" mit ihrer pauschalen Förderung, ihrer sozialen
Absicherung und der längeren Förderdauer haben sich viele Frauen
entschieden.
- Das Überbrückungsgeld war für Menschen mit
einem hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld attraktiv.
Für Arbeitsuchende machte das Nebeneinander von zwei
Fördermöglichkeiten die Entscheidung unnötig kompliziert.
Ziel des neuen Gründungszuschusses ist es, die positiven
Erfahrungen aus der "Ich-AG" mit den langjährigen hohen
Gründungserfolgen des Überbrückungsgeldes zu vereinen. Außerdem
geht es darum, Fördermittel effizienter einzusetzen und die
Förderung für die Existenzgründer transparenter zu machen. Dabei
wird allerdings auch berücksichtigt, dass nicht jeder zum Unternehmer
geboren und dass nicht jede Gründungsidee realisierbar ist. Durch
höhere Anforderungen an die Person des Existenzgründers und seines
Konzeptes soll die Qualität der geförderten Gründungen weiter
verbessert, sowie Mitnahme- und Missbrauchseffekte verringert werden.
Der Ratgeber gibt einen Überblick über die alte und neue
Förderung von Existenzgründungen.
Zuletzt geändert am 04.12.2006
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