Die Fördermaßnahmen über Ich-AG und Überbrückungsgeld wurden
zum 1. August 2006 durch einen neuen Gründungszuschuss ersetzt.
Der besteht aus zwei Komponenten:
- Neun Monate lang
ein Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengelds.
- Anschließend sechs Monate pauschal 300 Euro. Diesen Betrag
sollen die Gründer freiwillig in die gesetzliche Sozialversicherung
einzahlen.
Nach neun Monaten wird davon ausgegangen,
dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat,
dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit
bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu
gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate
300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass
eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Das muss vom Gründer
belegt werden.
Gefördert werden nur Arbeitslose und nicht der
direkte Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in
die anschließende Selbständigkeit. Zudem muss zum Zeitpunkt des
Förderbeginns noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von drei
Monaten bestehen, der sich während der Förderung vollständig
verbraucht. Grundlage für diesen Zuschuss ist wie auch zuvor bereits
die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit
des Gründungsvorhabens. Zusätzlich müssen die Gründer der
Bundesagentur für Arbeit ihre persönliche und fachliche Eignung
darlegen.
Zuletzt geändert am 27.11.2006
Copyright www.valuenet.de