Grundsätzlich ist es nötig, den Schaden am Fahrzeug von einem
unabhängigen Dritten bestätigen und schätzen zu lassen. Dabei
entstehende Kosten muss der Verursacher als erforderliche Kosten im
Sinne von § 249 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) auch ersetzen. Bei Schäden bis 500 Euro
genügt allerdings in der Regel ein Kostenvoranschlag einer
Kfz-Werkstatt. Erst ab 800 Euro empfiehlt es sich, ein
unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen. Dann muss die
Versicherung des Schädigers die Gutachterkosten zahlen, auch wenn sie
schon ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Hat
beispielsweise Geschädigte bei einem Unfall die Schadenshöhe von
1.080 Euro von einem Gutachter feststellen lassen, so muss die
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung diese Kosten übernehmen, auch
wenn sie der Meinung ist, der Gutachter sei zu teuer. Es ist nicht
Aufgabe des Unfallgeschädigten, sich mit dem Gutachter über dessen
Honorar auseinander zu setzen (Urteil des Landgerichts Coburg vom
28.06.2002, Aktenzeichen: 32 S 61/02). Selbst bei unrichtigem
Gutachten muss die Versicherung grundsätzlich zahlen (Urteil des
Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 14.01.2003, Aktenzeichen: 3 U
292/02).
Wer ein Sachverständigengutachten auch bei Schäden
unter 500 Euro einholt, bleibt umgekehrt auf diesem Kosten
sitzen, da die Kosten für nicht erforderlich gehalten werden.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist in den meisten Fällen
gerechtfertigt. Selbst in einfach gelagerten Fällen ist es einem
Unfallgeschädigten unbenommen, einem Rechtsanwalt die
Rechtsverfolgung zu übertragen. Einer "normalen" Firma oder einer
Privatperson ist es in aller Regel nicht zuzumuten, zunächst zu
versuchen, ohne Zuziehung eines Anwalts Schadenersatz zu erlangen,
denn die Praxis lehrt, dass gerade dann sich Regulierungen verzögern
oder nur teilweise erfolgreich sind (Urteil des Amtsgerichts Kehlheim
vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 3 C 0620/01). Nur bei
Rechtskundigen wird davon unter Umständen eine Ausnahme zu machen
sein.
Zuletzt geändert am 03.02.2006
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