Solange das Reisebüro nur vermittelt, haftet es auch für
auftretende Mängel nicht.
Auch wegen unterlassener
Informationen wird das Reisebüro nur selten in Anspruch genommen
werden können. Ein Reisebüro kann etwa nicht dafür verantwortlich
gemacht werden, dass Urlauber eine Reise nicht termingerecht antreten
konnten, weil nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass für das
betreffende Land ein Visum erforderlich ist. Eine entsprechende
Information kann nur vom Reiseveranstalter erwartet werden (Urteil des
Landgerichts Kleve vom 10.08.2000, Aktenzeichen: 6 S 85/00).
Allerdings muss das Reisebüro in Einzelfällen haften, wenn der
Schein entstanden ist, dass sie selbst als Veranstalter auftreten.
Zuletzt geändert am 27.01.2006
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