Haftungsausschluss

Auch wenn der Besitzer eines Pferdestalls sein Gelände mit dem Warnschild "Betreten auf eigene Gefahr" versehen hat, muss unter Umständen für eine Verletzung eintreten.

Im Fall hatte eine Frau den Stall betreten, um ihren Neffen vor einem "zudringlichen" Pferd zu schützen. Dabei wurde sie von den ausschlagenden Hinterhufen des Pferdes getroffen und schwer verletzt (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.05.2000, Aktenzeichen: 22 U 148/99).

Zuletzt geändert am 10.10.2006

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