Einleitung
Damit Unternehmen ihre Produkte anbieten und verbreiten können,
bedarf es zumeist eines hohen Personalaufwandes. Kunden wollen
ausführlich betreut und beraten sein. Um das unternehmerische Risiko
in Grenzen zu halten, werden häufig nicht Außendienstmitarbeiter
eingestellt, sondern selbstständige Handelsvertreter mit dem Vertrieb
betraut. Am bekanntesten ist dabei sicherlich der
Versicherungsvertreter, aber auch aus (fast) allen anderen Branchen
sind Handelsvertreter kaum wegzudenken. Man denke nur an
Staubsaugervertreter oder Tankstellenpächter.
Zum Schutz der
Handelsvertreter und der vertretenen Unternehmen enthält das
Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 84 bis 92c grundlegende
Vorschriften. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die
Wichtigsten.
Im ersten Teil des Ratgebers steht dabei anfangs
die Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters zum angestellten
Außendienstmitarbeiter im Vordergrund. Außerdem geht es um die
verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltung des
Handelsvertretervertrages und die gesetzlichen Pflichten des
Handelsvertreters gegenüber dem vertretenen Unternehmer.
Der
zweite Teil informiert über Entstehung und Durchsetzung aller
Provisionsansprüche des Handelsvertreters, dessen Kontrollrechte
gegenüber dem Unternehmer. Außerdem geht es um alle rechtlichen
Probleme, die sich aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses
ergeben können.
Zuletzt geändert am 29.04.2006
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