Hausordnung

Die Vereinbarungen in Mietverträgen sind oftmals sehr detailliert. Häufig enthalten sind Regeln zur Nutzung der Wohnung. Damit sollen zum einen die Interessen des Vermieters an seiner Wohnung gewahrt, zum anderen auch das Zusammenleben der Nachbarn untereinander erleichtert werden. Letzterem dient vor allem eine Hausordnung. Meist wird diese im Mietvertrag mit unterschrieben oder deren Geltung darin anerkannt.

Häufig anzutreffende Regelungen in Hausordnungen:

  • Kinderwagen:
    Wenn es keine anderen Möglichkeiten zum Abstellen gibt, oder diese nicht zumutbar sind, weil nur über Treppen zu erreichen, ist ein Abstellen im Treppenhaus erlaubt.
  • Haustiere:
    Ein generelles Verbot ist unwirksam. Aber auch wenn Haustierhaltung erlaubt ist, sollte bei besonderen Tieren (meist wenn von den Tieren eine Gefährdung ausgehen kann (Kampfhund Giftschlangen etc.) die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.
  • Treppenreinigung:
    Wenn der Mieter bereits für Treppenreinigung zahlt, kann er durch die Hausordnung nicht mehr selbst zur Treppenreinigung verpflichtet werden.
  • Besuch:
    Besuche zu bekommen ist ein persönliches Recht des Mieters und kann nicht eingeschränkt werden. Das gilt auch für mehrwöchige Dauerbesuche. Die Grenze liegt bei der Untermiete (siehe nachfolgender Abschnitt).

Zuletzt geändert am 05.01.2006

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