Die Vereinbarungen in Mietverträgen sind oftmals sehr detailliert.
Häufig enthalten sind Regeln zur Nutzung der Wohnung. Damit sollen
zum einen die Interessen des Vermieters an seiner Wohnung gewahrt, zum
anderen auch das Zusammenleben der Nachbarn untereinander erleichtert
werden. Letzterem dient vor allem eine Hausordnung. Meist wird diese
im Mietvertrag mit unterschrieben oder deren Geltung darin anerkannt.
Häufig anzutreffende Regelungen in Hausordnungen:
- Kinderwagen:
Wenn es keine anderen Möglichkeiten zum
Abstellen gibt, oder diese nicht zumutbar sind, weil nur über Treppen
zu erreichen, ist ein Abstellen im Treppenhaus erlaubt.
- Haustiere:
Ein generelles Verbot ist unwirksam. Aber auch
wenn Haustierhaltung erlaubt ist, sollte bei besonderen Tieren (meist
wenn von den Tieren eine Gefährdung ausgehen kann (Kampfhund
Giftschlangen etc.) die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.
- Treppenreinigung:
Wenn der Mieter bereits für
Treppenreinigung zahlt, kann er durch die Hausordnung nicht mehr
selbst zur Treppenreinigung verpflichtet werden. - Besuch:
Besuche zu bekommen ist ein persönliches Recht des Mieters und
kann nicht eingeschränkt werden. Das gilt auch für mehrwöchige
Dauerbesuche. Die Grenze liegt bei der Untermiete (siehe nachfolgender
Abschnitt).
Zuletzt geändert am 05.01.2006
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