Einführung
Wer in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Bereich
mit dem Abschluss eines Vertrags überrumpelt wurde, kann vom Vertrag
unbeschadet wieder loskommen. Ihm stehen Widerrufs- und
Rückgaberechte zu.
Während sich "Haustürgeschäfte Teil 1"
damit beschäftigt hat, wann überhaupt ein Haustürgeschäft vorliegt
und in welchen Lebenssituationen die verbraucherschützenden Normen
greifen, setzt sich der vorliegende zweite Teil des Ratgebers mit den
einzelnen Rechten auseinander, die dem Verbraucher nach einem
Haustürgeschäft zustehen. Daneben wird klargestellt, ob und wie die
gesetzlichen Vorschriften vertraglich geändert oder ausgeschlossen
werden können und welche Besonderheiten bei der Rechtsdurchsetzung zu
beachten sind.
Zuletzt geändert am 06.02.2006
Copyright www.valuenet.de