Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel ist zu unterscheiden
von einer eventuellen Garantie, die der Verkäufer beziehungsweise
Hersteller auf das Produkt gibt. Bei einer Garantie übernimmt der
Verkäufer (freiwillig) auch die Haftung für Mängel, die erst nach
dem Verkauf des Fahrzeuges entstehen. Für die gesetzliche
Mängelgewährleistung ist es im Vergleich dazu Voraussetzung, dass
der Fehler bereits von Anfang an vorhanden war. Eine Garantie ist
deshalb vorteilhaft.
Rechtstipp: Garantien bestehen von
Hersteller zu Hersteller in sehr unterschiedlichem Umfang. Oft sind
sie nur auf bestimmte Teile oder Eigenschaften beschränkt
(Durchrostung, Lack) und bestehen nur unter der Bedingung, dass der
Käufer die vorgesehenen Inspektionen zum vorgeschriebenen Zeitpunkt
vornehmen lässt. Hier sollte "das Kleingedruckte" genau gelesen
werden.
Der Anspruch aus dem Garantievertrag besteht neben und
unabhängig von den Gewährleistungsrechten.
Zuletzt geändert am 06.01.2006
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